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Architekt und Bausachverständiger

Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

  • bei Gerichtsverfahren
  • bei Privaten Fragestellungen
  • bei Versicherungsfällen
  • bei Schiedsfällen als Schiedsgutachter

 

Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit

  • Bewertung von Mängeln und der baulichen Ausführung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Hilfestellung bei der Bewertung von projektierten Ausführungen
  • Beweis- und Bautenstandssicherungen
  • Unterstützung bei der Abnahme im Rahmen der Gewährleitung

 

Themenschwerpunkte

  • Schimmelpilzbefall
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Abdichtung von Wänden z.B. in erdberührten Bereichen und auf Decken
  • Bewertung von Rissen
  • Wärmeschutz
  • Maßtoleranzen

 

Öffentliche Bestellung

Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt.

Um die besondere Qualifizierung darzustellen, kann die öffentlichen Bestellung nur über ein strenges Prüfungsverfahren in dem die besondere Sachkunde dargelegt werden muss, erreicht werden. Zudem werden die Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung in regelmäßigen Abständen überprüft.

Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.